Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich

Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ – auch „AGB“ genannt – gelten für alle Aufträge, die dem Fotografen erteilt werden, soweit nicht schriftlich anderslautende Abreden getroffen werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht schriftlich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich widersprochen wird. Ein Widerspruch führt zu einer Ablehnung zu erteilender beziehungsweise Unterbrechung erteilter Aufträge durch den Fotografen, bis geeignete Regelungen vereinbart wurden.

Wir widersprechen hiermit bereits allen anderslautenden AGB, soweit wir diese nicht durch schriftliche Erklärung anerkannt haben.

„Lichtbilder“, „Video- und Audioproduktionen“, „Videos“, „digitale Bilder“, „Fotografien“ und sonstige mit Foto- oder Videografie in Verbindung stehende Foto- und Video- bzw. Audioarbeiten oder Kombinationen dieser und andere Dienstleistungen (z.B. Training, Coaching) sind alles vom Fotografen hergestellte Produkte, gleich in welcher Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden beziehungsweise vorliegen, z.B. Abzüge oder Prints, CDs oder Dateien zum Download. (nachfolgend: Produkte, Werke)

Der „Fotograf“ bezeichnet in diesen AGB den Fotografen / Inhaber und seine Erfüllungsgehilfen beziehungsweise Unterauftragnehmer.

 

2) Auftragsproduktionen

Der Fotograf bietet dem Auftraggeber seine Dienste zur Erstellung der Produkte auf Basis eines erteilten Auftrags an. Der Dienst-Vertrag kommt durch ein Angebot des Fotografen zustande, welches der Auftraggeber annimmt. Angebot und Annahme können mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen und werden durch den Fotografen nachträglich schriftlich dokumentiert.

Von Foto-, Video und/oder Audiomaterial, das der Fotograf in der Bearbeitung des Auftrags erstellt, wählt er eine vereinbarte oder angemessene Anzahl nach eigenem Ermessen aus und führt Nachbearbeitungen und Optimierungen durch. 

Der Fotograf ist bestrebt, jeden Auftrag schnellstmöglich abzuschließen. Soweit keine Liefertermine schriftlich vereinbart wurden, ergibt sich aus einer längeren Bearbeitungs- bzw. Lieferzeit kein Grund zur Beanstandung. Der Fotograf wird über Verzögerungen rechtzeitig informieren.

Kommt es bei der Durchführung des Auftrags, insbesondere bei der Erstellung von Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen zu Verschiebungen im Inhalt, gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, wenn sie nicht direkt und sofort thematisiert werden, beziehungsweise worden sind. 

Der Fotograf behält sich vor, bei der Verschiebung von Inhalten die weitere Bearbeitung des Auftrags abzulehnen, insbesondere bei Verschiebungen hin zu gewalt-verherrlichenden, gewalttätigen, rassistischen oder sonstigen extremistischen oder anstößigen Inhalten. Der Abbruch kann durch konkludentes Handeln, mündlich oder schriftlich erklärt werden. Aus dem erklärten Abbruch der Auftragsdurchführung auf Basis einer solchen Verschiebung resultiert keinerlei Schadenersatz- oder Gewährleistungsanspruch für den Auftraggeber.

Der Fotograf beurteilt, wann ein Produkt ganz oder teilweise fertiggestellt worden ist. Die fertigen Produkte überlässt der Fotograf dem Auftraggeber per Datenübertragung, via Datenträger oder in dinglicher Form. Die Bereitstellung aller Produkte und Werke ist erfolgt, sobald der Fotograf einen Link zum Download der Ergebnisse an die vereinbarte Kontaktinformation (Telefonnummer, WhatsApp, E-Mail, Account in sozialen Netzen) versendet hat. Ebenfalls ist die Bereitstellung der Produkte erfolgt, sobald Datenträger und/oder dingliche Produkte vom Fotografen an die vom Auftraggeber angegebene Adresse abgesendet worden sind. Das Transport- und Empfangsrisiko liegt beim Auftraggeber.

And den Auftraggeber übermittelte Links zum Download oder Datenträger sind von diesem nur persönlich zu nutzen, nicht an Dritte weiterzugeben sowie sicher zu handhaben. 

Für die ordnungsgemäße oder rechtlich einwandfreie Verwendung der Produkte haftet der Auftraggeber nach der Absendung durch den Fotografen und stellt diesen von eigenen und Forderungen Dritter frei, die aus der Verwendung der Produkte unmittelbar oder mittelbar erhoben werden.

Der Fotograf kann auf Wunsch des Auftraggebers einen erneuten Versand bewirken, wobei etwaige Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden können. Aus der Bereitschaft des Fotografen, Werke erneut zu übermitteln, entsteht kein pauschaler Anspruch für den Auftraggeber.

Kommt es durch höhere Gewalt oder Gründe, die vom Fotografen nicht zu vertreten sind, zu Störungen in der Leistungserbringung, entsteht hieraus kein Schadenersatz- oder Anspruch auf Gewährleistung für den Auftraggeber. Der Fotograf ist bestrebt, den Auftrag so schnell wie möglich nach Beseitigung der Leistungsstörung und ihrer Folgen durchzuführen, was neue Terminabsprachen inkludieren kann.

Der Fotograf erstellt sämtliche Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können. Die Vergabe von Teilaufträgen an andere Firmen obliegt dem Fotografen nach eigenem Ermessen. 

Der Auftraggeber muss Reklamationen bei offensichtlichem Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich geltend machen. Eine Anerkennung kann nur bei Vorlage der beanstandeten Werke oder Teile dieser erfolgen. 

Werden Drucke oder Abzüge oder ähnliche Erzeugnisse nachbestellt, kann es zu farblichen Abweichungen und solchen in der Qualität im Vergleich zu den Erstprodukten kommen. Daraus ergibt sich kein Grund für eine mögliche Beanstandung.

Der Fotograf übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Qualität etwaiger Drucke, Abzüge oder anderer Verarbeitungen, welche der Auftraggeber in Eigenverantwortung durchführt.

Wenn der Fotograf zur Erfüllung des Auftrags Stock-Fotos oder ähnliche Werke Dritter einsetzt, haftet er dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind.

 

3) Lieferzeiten

Der Fotograf liefert Ergebnisse normal innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Beendigung des Auftrags aus. Durch hohe Auslastung (Stoßzeiten) kann es zu Verzögerungen kommen, die betriebsbedingt sind, ohne dass sich daraus ein Reklamationsgrund für den Auftraggeber ergibt. 

Der Fotograf haftet bei Überschreitung vereinbarter Termine nur, wenn die Überschreitung aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eingetreten ist. Der Fotograf wird über etwaige Verzögerungen möglichst schnell informieren.

 

4) Einwilligungen abzubildender Personen; Nutzungs- und Betretungsgenehmigungen

Der Auftraggeber erklärt, dass ihm alle notwendigen Genehmigungen von Personen oder deren Vertretungspersonen (z.B. bei Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen im Zeitpunkt der Auftragsbearbeitung) vorliegen, die auf den Produkten in der beabsichtigten Art und Weise beziehungsweise gemäß Auftrag abgebildet werden. Er stellt den Fotografen von sämtlichen direkten und indirekten Folgen frei, die sich aus dem Fehlen einer solchen Einwilligung entstehen.

Der Auftraggeber erklärt, dass der Fotograf, abzubildende Personen und Gegenstände gemäß dem Auftrag die beabsichtigte Lokation im geplanten Zeitraum der Auftragsdurchführung betreten und benutzen dürfen und alle hierfür notwendigen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von sämtlichen mittel- und unmittelbaren Forderungen durch Dritte frei, die sich aus dem Fehlen etwaiger Genehmigungen ergeben. Dies gilt auch für die Abbildung durch Urheberrechte geschützter Dinge wie Denkmäler, Gebäude, Parkgestaltungen, Marken- und Firmennamen, Logos und sonstiger Erkennungszeichen.

 

5) Bildbearbeitung

Der Auftraggeber hat sich vor der Erteilung des Auftrags über den Stil und die fotografische sowie bildgestalterische Arbeit des Fotografen informiert, z.B. in sozialen Medien oder auf der Webseite des Fotografen. Er ist mit dessen Arbeitsweisen durch Erteilung des Auftrags einverstanden. 

Eine nachträgliche Bearbeitung der Produkte sowie deren Vervielfältigung oder Verbreitung, wozu auch Änderungen der Farbgestaltung durch Filter und Funktionen anderer Programme zählen, ist nur dann gestattet, wenn hierüber vorher eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. 

Bei der Veröffentlichung der empfangenen Produkte in elektronischen und sonstigen Medien ist der Auftraggeber verpflichtet, den Fotografen als Urheber zu benennen, so dass er eindeutig identifizierbar ist.

Wenn im Auftrag keine ausdrücklichen Weisungen gegeben wurden, wie Werke zu gestalten sind, ergibt sich aus der Arbeit des Fotografen kein Grund für Reklamationen, insbesondere nicht aus der künstlerisch-technischen Gestaltung, Farbgebung oder Bildauffassung. Nach der Übergabe der Werke an den Auftraggeber ist der Fotograf nicht verpflichtet, diese zu speichern oder zu verwahren. Etwaige Zusatzleistungen müssen schriftlich vereinbart werden und sind kostenpflichtig.

 

6) Veränderung der Produkte

Eine nachträgliche Veränderung der Produkte durch den Auftraggeber ist nur insoweit gestattet, wie es sich um die Anpassung von Auflösungen beziehungsweise Kantenlängen handelt, um die Produkte in entsprechendem Kontext nutzen zu können. Die Abänderung des technischen Formats der Produkte, zum Beispiel von „JPG“ auf „PNG“ ist gestattet.

Nicht gestattet ist die inhaltliche, gestalterische oder künstlerisch-technische Änderung des Produktes in einer Form, welche die ursprüngliche Aussage des Produktes ändert. Dies gilt auch für die Anwendung von vordefinierten Filtern oder „künstlicher Intelligenz“ im Zusammenhang mit den Produkten.

 

7) Vergütung und Eigentumsvorbehalt

Als Gegenleistung für die Herstellung der Produkte vereinbaren Auftraggeber und Fotograf ein pauschales oder einen Stunden- oder Tagessatz. Hinzukommen gegebenenfalls Nebenkosten für Reisen, Unterkunft und Spesen, Requisiten, Mieten für Studios oder Lokationen und andere Kosten.

Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Kosten vom Auftraggeber zu tragen. Das Eigentum an vom Fotografen oder seinem Unternehmen beschafften Requisiten geht mit Begleichung der Forderungen auf den Auftraggeber über. Die Übergabe kann schon vorher erfolgt sein.

Wenn sich während der Produktion die vorher geschätzte Kostensituation verändert, informiert der Fotograf den Auftraggeber unverzüglich. Überschreitet die beauftragte Produktion den zeitlichen und/oder Kosten-Rahmen aus Gründen, die vom Fotografen nicht zu vertreten sind, wird eine zusätzliche Vergütung auf Basis des ursprünglich vereinbarten Honorars fällig. Alternativ kann eine angemessene Erhöhung erfolgen.

Alle genannten Preise verstehen sich normal zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und ggfs. weiterer Steuern.

Alle Forderungen werden in Rechnung gestellt. 

Zum Zeitpunkt einer Terminvereinbarung werden 25% der vereinbarten Honorare und ggfs. zusätzliche Kosten fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Fällige Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug per Banküberweisung zu begleichen, wenn nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderungen beglichen werden. Es bedarf keiner weiteren Mahnung. Der Fotograf behält sich vor, den Verzug vorzeitig durch Zusendung einer Mahnung anzuzeigen.

Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen des Fotografen bleiben alle gelieferten Produkte / Werke beziehungsweise für die Produktion beschaffte Gegenstände im Eigentum und in den Händen des Fotografen.

 

8) Ausfallhonorar

Storniert der Auftraggeber die Buchung des Fotografen, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu, das sich wie folgt berechnet:

Bei Stornierung innerhalb von 2 Kalendertagen vor dem Termin fallen 100% an.

Bei Stornierung innerhalb von 3 bis 7 Kalendertagen vor dem Termin fallen 50% an.

Bei Stornierung innerhalb von 8 bis 14 Kalendertagen vor dem Termin fallen 25% an.

 

9) Urheberrecht

Das Urheberrecht an allen Produkten, insbesondere Foto- und Videoarbeiten, liegt immer beim Fotografen.

Alle hergestellten Produkte sind im Grundsatz nur für den eigenen Gebrauch bestimmt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Übertragt der Fotograf Nutzungsrechte an Produkten oder Werken, sind dies jeweils einfache Nutzungsrechte in zeitlich unbegrenzter Form. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber bedarf immer einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Abweichende Regelungen zu Nutzungsrechten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, damit sie wirksam sind. Nutzungsrechte werden immer an die beauftragende Person oder Firma übertragen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.

Der Auftraggeber hat kein Recht, Produkte zu vervielfältigen oder zu verbreiten, soweit nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen wurden.

Sämtliche vereinbarten oder durch Auftrag erteilten Nutzungsrechte gehen erst nach Begleichung sämtlicher Forderungen des Fotografen oder seines Unternehmens durch den Auftraggeber auf diesen über. Vorher ist eine Nutzung und insbesondere Veröffentlichung der gegebenenfalls schon übergebenen Produkte nicht gestattet.

 

10) Haftung

Verletzt der Fotograf Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produktion oder wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet er nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

Der Fotograf haftet ferner nur dann für Schäden aus der Verletzung von Leben, Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn diese durch schuldhafte Verletzung von Pflichten entstanden sind.

Für Schäden an Objekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts und anderen Dingen wie Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Daten werden vom Fotografen mit gebotener Sorgfalt gehandhabt und verwahrt. Er kann diese drei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten, ohne dazu verpflichtet zu sein. 

Wenn durch den Fotografen Produkte in Form von Abzügen, Aufdrucken oder in ähnlicher Form angeboten, erstellt beziehungsweise geliefert werden, haftet der Fotograf für die Beständigkeit gegen Licht und andere Einflüsse nur in dem Umfang, wie Garantieleistungen und/oder Gewährleistung durch die Hersteller der Abzüge etc. beziehungsweise des Rohmaterials angeboten werden.

Jegliche Zusendung, Rücksendung von Produkten in jeder Form erfolgt immer auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.

 

11) Datenschutz

Zur Erfüllung des Auftrags notwendige personen-bezogene Daten werden vom Fotografen gespeichert. Er verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.

Produkte darf der Fotograf für seine Eigennutzung verwenden. 

Jede andere Nutzung bedarf der vorherigen Einwilligung des Auftraggebers.

 

12) Sonstige Bestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, damit sie wirksam werden, wenn in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Die Schriftform ist auch notwendig, um den Verzicht auf die Erfordernis dieser Form auszudrücken.

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Ersatzbestimmung gestellt, die dem ursprünglichen Inhalt möglichst nahekommt.

Widerspricht ein Teil dieser AGBs geltendem Recht, so tritt an deren Stelle eine Regelung, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.

Auftraggeber und Fotograf sind bestrebt, Unstimmigkeiten außergerichtlich aufzulösen.

Als Gerichtsstand gilt der Wohn- beziehungsweise Arbeitsort des Fotografen, soweit sich aus gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

© Ingo Dörrie - Alle Rechte vorbehalten.     AGB     Impressum & Datenschutz

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